HTTPS und Zertifikate: was auch nach der Einrichtung funktionieren muss
Das Schlosssymbol in der Adressleiste setzt voraus, dass Domain, Server und ein gültiges Zertifikat zusammenarbeiten. HTTPS schützt die Übertragung zwischen Browser und Website. Es sichert weder die Anwendung allein ab noch garantiert es einen korrekten Umgang mit gespeicherten Daten.
Ein Zertifikat bestätigt die Identität des Servers für die aufgeführten Domains und ermöglicht eine verschlüsselte Verbindung. Fragen Sie bei der Hostingwahl, ob Einrichtung und automatische Verlängerung die Adressen mit und ohne www sowie weitere verwendete Subdomains abdecken. Zieht die Website auf einen anderen Server um, testen Sie die sichere Verbindung in der neuen Umgebung, bevor Sie DNS ändern.
HTTPS auf der Startseite allein reicht nicht
Öffnen Sie nach der Einrichtung auch Unterseiten, Formulare und die Verwaltung. Links zu eigenen Dateien sollten sichere Adressen verwenden, sonst meldet der Browser möglicherweise gemischte Inhalte. Leiten Sie unsichere Adressen auf sichere um und wählen Sie eine Hauptform der Adresse, damit Besucher nicht auf unterschiedlichen Versionen derselben Website landen.
Überwachung gehört zum laufenden Betrieb
Klären Sie, wer für die Zertifikatsverlängerung zuständig ist und wie Sie bei einem Fehler benachrichtigt werden. Testen Sie die Verbindung nach jeder Änderung an Domain, Proxy oder CDN in einem gewöhnlichen Browser. MDN erläutert die Rolle des Zertifikats bei der Prüfung des Servers und beim Schutz der Übertragung.
Im Bedienfeld des Hostingdienstes sollten Ablaufdatum und Status der automatischen Verlängerung sichtbar sein. Nutzen Sie mehrere Domains, erstellen Sie eine vollständige Liste. Eine Adresse nur für den Kundendienst oder eine alte Subdomain gerät leicht in Vergessenheit. Prüfen Sie auch diese selten genutzten Varianten nach Konfigurationsänderungen. So entdecken Sie Fehler, bevor Besucher sie melden.
Praktische Frage: Wer erhält eine Warnung, wenn die automatische Verlängerung während eines Urlaubs fehlschlägt? Legen Sie diese Zuständigkeit ausdrücklich fest.